MIT Neunkirchen-Seelscheid informierte über Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Auf großes Interesse stieß eine Veranstaltung der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) Neunkirchen-Seelscheid zum Thema „Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung“. Sie hatte dazu Rechtsanwältin Iris Boelke eingeladen. Der Vorsitzende der MIT Neunkirchen-Seelscheid Dino Zimmermann konnte zu dem Vortrag viele interessierte Zuhörer begrüßen.
„Das Thema ist aktueller denn je“, sagte Dino Zimmermann. Denn Unfall, Krankheit oder Pflegebedürftigkeit können jeden treffen, auch junge Menschen. „Die richtige Vorsorge ist daher keine Frage des Alters. Man muss nur wissen , welche Möglichkeiten es gibt,“ sagte Zimmermann.
Rechtsanwältin Iris Boelke informierte anhand zahlreicher Praxisbeispiele, was man im Vorfeld für den „Fall der Fälle“ schon regeln kann. Viele Menschen glauben, dass ihre nächsten Angehörigen alles regeln könnten, wenn sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sind. Doch das ist ein Irrtum. Gesichert ist dies nur, wenn der Betroffene schon in gesunden Tagen einer Person seines Vertrauens eine Vorsorgevollmacht erteilt hat. “Das sollte man rechtzeitig tun“, sagte Iris Boehlke. „Denn“, so die Anwältin ,“Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung regeln das Leben und nicht den Tod!”
Mit einer Patientenverfügung kann man selbstbestimmt dafür sorgen, dass die eigenen Wünsche, Bedürfnisse und Lebensanschauungen auch bei schwerer Krankheit und Gebrechlichkeit berücksichtigt werden .Eine anwesende Pflegefachkraft erläuterte dazu die Handlungen und gesetzlichen Vorgaben von Krankenhäusern. Und sie wies darauf hin: “Ohne eine Patientenverfügung können die eigenen Behandlungswünsche nicht berücksichtigt werden. Im schlimmsten Fall müssen Angehörige über lebensverlängernde Maßnahmen entscheiden, ohne zu wissen, was der Betroffene für sich wünscht“.
Aufgrund des großen Interesses plant die MIT Neunkirchen-Seelscheid eine weitere Veranstaltung zu diesem Thema.
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